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Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers[a] tun will, um sich dem Herrn zu weihen, so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen.

Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Hülse. Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen;

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Footnotes

  1. 4 Mose 6:2 Nasiräer, d.h. Abgesonderter, Geweihter; Ri 13:5 (FES, LS)