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Und wenn wirklich jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tag seiner Reinigung; am siebten Tag soll er es scheren.

10 Und am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang der Stiftshütte bringen.

11 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich durch eine Leiche versündigt hat; und er soll so sein Haupt an demselben Tag heiligen,

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