15 Nur wenn ihr für euch selbst ein Tier schlachtet, dürft ihr das an eurem Wohnort tun. Dann könnt ihr nach Herzenslust von dem Fleisch essen, das der Herr, euer Gott, euch geschenkt hat. Das gilt selbst für Hirsche und Gazellen, die nicht geopfert werden dürfen. Es ist auch gleichgültig, ob ihr gerade rein oder unrein seid; jeder darf an der Mahlzeit teilnehmen. 16 Nur das Blut der Tiere sollt ihr nicht mitessen. Schüttet es auf die Erde wie Wasser!

17 Doch was dem Herrn geweiht ist, dürft ihr nicht in euren Städten verzehren, weder den zehnten Teil von Getreide, Weintrauben und Oliven noch die erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen, auch nicht eure Abgaben für das Heiligtum oder etwas, was ihr dem Herrn aufgrund eines Versprechens oder freiwillig gebt.

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