21 Esst auch kein verendetes Tier! Ihr könnt es den Ausländern geben, die in euren Städten wohnen, oder an andere Fremde verkaufen. Sie dürfen es essen. Aber ihr selbst sollt nichts davon nehmen, weil ihr ein heiliges Volk seid und ganz dem Herrn, eurem Gott, gehört.

Kocht ein Ziegenböckchen nicht in der Milch seiner Mutter!

Vorschriften für den zehnten Teil der Ernte

22 Legt jedes Jahr den zehnten Teil vom Ertrag eurer Getreidefelder beiseite; 23 dasselbe gilt für den zehnten Teil eurer Weintrauben- und Olivenernte. Auch eure erstgeborenen männlichen Kälber, Lämmer und Ziegenböckchen sollt ihr von ihrer Herde absondern. Bringt alles zusammen an den Ort, den der Herr, euer Gott, erwählen wird, um dort zu wohnen. Dort sollt ihr die Opfermahlzeit halten. Auf diese Weise sollt ihr lernen, euer Leben lang Ehrfurcht vor dem Herrn zu haben.

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