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5 Mose 14:27-29
Schlachter 2000
5 Mose 14:27-29
Schlachter 2000
27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht im Stich lassen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir.
28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahr aussondern und es in deinen Toren lassen.
29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.
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Schlachter 2000 (SCH2000)
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