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Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des Herrn ausgerufen. Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der Herr wird dich reichlich segnen im Lande, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;

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