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Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des Herrn ausgerufen.

Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen.

Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der Herr wird dich reichlich segnen in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst;

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