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Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen;

sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat.

Hüte dich, dass kein Belialsrat[a] in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum Herrn schreien, und es wäre eine Sünde für dich;

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Footnotes

  1. (15,9) d.h. eine nichtswürdige oder boshafte Absicht.