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Einsetzung von Richtern. Bewahrung des Rechts

18 Du sollst dir Richter und Vorsteher einsetzen in den Toren aller deiner Städte,[a] die der Herr, dein Gott, dir gibt in allen deinen Stämmen, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.

19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk nehmen, denn das Bestechungsgeschenk verblendet die Augen der Weisen und verdreht die Worte der Gerechten.

20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, damit du lebst und das Land besitzen wirst, das der Herr, dein Gott, dir geben will.

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Footnotes

  1. (16,18) w. in allen deinen Toren. Die Tore der israelitischen Städte waren der Ort, wo die Ältesten und Führer saßen und Recht sprachen; hier wird »Tor« bildhaft für »Stadt« verwendet.