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11 oder einer, der Geister bannt[a], oder ein Geisterbefrager[b] oder ein Hellseher[c] oder jemand, der sich an die Toten wendet[d].

12 Denn wer so etwas tut, ist dem Herrn ein Gräuel, und um solcher Gräuel willen vertreibt der Herr, dein Gott, sie vor dir aus ihrem Besitz.

13 Du aber sollst dich ganz an den Herrn, deinen Gott, halten;[e]

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Footnotes

  1. (18,11) d.h. jemand, der Geister durch Beschwörungsformeln binden und für seine Zwecke lenken will; eine übliche Praxis heidnischer Magie.
  2. (18,11) w. ein Besitzer einer Grube, d.h. jemand, der dämonische Geister befragt bzw. deren Botschaften weitergibt, ein Spiritist.
  3. (18,11) w. »ein Wissender«, d.h. einer, der übernatürliche Kenntnisse aus der Dämonenwelt empfängt.
  4. (18,11) Die Verehrung, Anrufung und Befragung von Toten war und ist in heidnischen Religionen weitverbreitet.
  5. (18,13) Andere Übersetzung: Du aber sollst unsträflich sein vor dem Herrn, deinem Gott.