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5 Mose 18:2-4
Schlachter 1951
5 Mose 18:2-4
Schlachter 1951
2 Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben, weil der Herr ihr Erbe ist, wie er ihnen versprochen hat.
3 Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, von seiten derer, welche opfern, es sei ein Ochs oder Schaf: man soll dem Priester den Bug, die Kinnladen und den Magen geben. 4 Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
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