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Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, vonseiten derer, welche die Schlachtopfer opfern, es sei ein Rind oder Schaf: Man soll dem Priester die Vorderkeule, die Kinnbacken und den Magen geben.

Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

Denn ihn hat der Herr, dein Gott, aus allen deinen Stämmen erwählt, damit er stehe und im Namen des Herrn diene, er und seine Söhne, allezeit.

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