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Verschiedene Verordnungen

16 Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern.

17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken.

18 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer[a] sein.

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Footnotes

  1. (23,18) Hure bzw. Hurer (w. Geweihte/r) bezeichnen hier Kultprostituierte, die Hurerei in Verbindung mit einem Tempel bzw. im Dienst einer heidnischen Gottheit ausübten (vgl. 1Mo 38,21).