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21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

22 Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein.

23 Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich.

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