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10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.

11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.

12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand[a] nicht schlafen legen;

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Footnotes

  1. (24,12) Die Kleider des Armen dienen ihm nachts als Bettdecke (vgl. V 13).