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17 Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen.

18 Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust.

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der Herr, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände.

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