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18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der Herr, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der Herr, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.

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