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Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der Herr, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände.

20 Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.

21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.

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