16 Ich antwortete ihnen aber, dass es bei uns Römern nicht üblich ist, einen Menschen abzuurteilen, nur um seinen Anklägern einen Gefallen zu erweisen. Dem Angeklagten muss stattdessen die Gelegenheit gegeben werden, seinen Anklägern gegenüberzutreten und sich gegen die Anschuldigungen zu verteidigen. 17 Nachdem sie hierhergekommen waren, zögerte ich nicht und setzte schon am nächsten Tag die Gerichtsverhandlung an, bei der ich den Gefangenen vorführen ließ. 18 Doch ein Verbrechen, wie ich es vermutet hatte, konnten ihm seine Ankläger nicht vorwerfen, als sie ihm gegenüberstanden.

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