Add parallel Print Page Options

15 Darum ist er auch der Mittler eines neuen Bundes[a], damit — da sein Tod geschehen ist zur Erlösung von den unter dem ersten Bund begangenen Übertretungen — die Berufenen das verheißene ewige Erbe empfangen.

16 Denn wo ein Testament ist, da muss notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat;

17 denn ein Testament tritt auf den Todesfall hin in Kraft, da es keine Gültigkeit hat, solange derjenige lebt, der das Testament gemacht hat.

Read full chapter

Footnotes

  1. (9,15) Das gr. Wort für »Bund« kann auch »Verfügung, Testament« bedeuten; hierauf wird in V. 16-17 angespielt.