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11 Und der Eingang zu den Seitengemächern befand sich am freigelassenen Raum: eine Türe gegen Norden und eine Türe gegen Süden; und die Breite des freigelassenen Raumes betrug fünf Ellen ringsum. -

12 Das Gebäude aber, welches auf der westlichen Seite am abgegrenzten Hofe liegt, war siebzig Ellen breit; die Mauer des Gebäudes war ringsum fünf Ellen dick; seine Länge aber betrug neunzig Ellen.

13 Er maß auch das Tempelhaus: hundert Ellen lang. Der abgegrenzte Hof und das Gebäude mit seinen Wänden hatten eine Länge von hundert Ellen.

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