24 Wenn es einen Rechtsstreit gibt, sollen sie Gericht halten und nach meinen Gesetzen das Urteil sprechen. Bei allen Festen, die man mir zu Ehren feiert, müssen sie die Weisungen und Ordnungen beachten, die ich dafür gegeben habe. Sie sollen auch dafür sorgen, dass der Sabbat[a] als heiliger Tag geachtet wird.

25 Kein Priester darf sich einem Toten nähern, denn sonst würde er sich verunreinigen. Nur wenn seine Eltern, seine Kinder, sein Bruder oder seine unverheiratete Schwester gestorben sind, darf er eine Ausnahme machen und mit der Leiche in Berührung kommen. 26 In diesem Fall muss er die üblichen Reinigungsvorschriften einhalten und anschließend noch weitere sieben Tage warten.

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Footnotes

  1. 44,24 Wörtlich: meine Sabbate. – Vgl. die Anmerkung zu Kapitel 20,12.