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24 Und über Streitigkeiten sollen sie zu Gericht sitzen, um nach meinen Rechtsbestimmungen zu urteilen. Und meine Gesetze und meine Satzungen sollen sie an allen meinen Festen befolgen und meine Sabbate heilig halten.

25 Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sodass sie sich verunreinigen; nur [an der Leiche] von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, dürfen sie sich verunreinigen.

26 Und nachdem er sich gereinigt hat, soll man ihm sieben Tage [dazu]zählen.[a]

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Footnotes

  1. (44,26) vgl. 4Mo 19.