Add parallel Print Page Options

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen.

19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs.

20 So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken.

Read full chapter