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Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen.

11 Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha.

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