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Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[a] vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.

10 Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen.

11 Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha.

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Footnotes

  1. (46,9) Bezeichnung für Passah, Wochenfest und Laubhüttenfest.