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19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:

20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen.

21 Wer also ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.

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