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31 Und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Speisen zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und daß wir im siebenten Jahre auf [die Bestellung der Felder] und auf jede Schuldforderung verzichten wollten.

Beschlüsse hinsichtlich des Gottesdienstes

32 Und wir legten uns die Verpflichtung auf, jährlich das Drittel eines Schekels für den Dienst im Hause unseres Gottes zu geben: 33 für die Schaubrote, für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, [für die Opfer] an den Sabbaten, Neumonden und Festtagen, und für das Geheiligte und für die Sündopfer, um für Israel Sühne zu erwirken, und für den ganzen Dienst im Hause unsres Gottes.

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