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Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit. So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird; stirbt aber der Mann, so ist sie vom Gesetze frei, so daß sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird.

Also seid auch ihr, meine Brüder, dem Gesetze getötet worden durch den Leib Christi, auf daß ihr einem andern angehöret, nämlich dem, der von den Toten auferstanden ist, damit wir Gott Frucht bringen.

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