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Bible in 90 Days

An intensive Bible reading plan that walks through the entire Bible in 90 days.
Duration: 88 days
Schlachter 2000 (SCH2000)
Version
3 Mose 1:1-14:32

Gottes Anordnungen für den Opferdienst Israels

Bestimmungen über die Brandopfer

Und der Herr rief Mose, und er redete zu ihm aus der Stiftshütte[a] und sprach:

Rede zu den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn jemand von euch dem Herrn eine Opfergabe[b] darbringen will, so sollt ihr eure Opfergabe vom Vieh darbringen, [und zwar] vom Rind und vom Kleinvieh[c].

Ist seine Opfergabe ein Brandopfer vom Rind, so soll er ein makelloses[d] männliches Tier darbringen; zum Eingang der Stiftshütte soll er es bringen, damit es ihn wohlgefällig mache vor dem Herrn.[e]

Und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig angenommen und für ihn Sühnung erwirken.

Dann soll er das junge Rind vor dem Herrn schächten[f]; die Söhne Aarons aber, die Priester[g], sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht.

Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in seine Stücke zerlegen;

und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf dem Altar machen und Holz aufschichten über dem Feuer.

Auf das Holz aber über dem Feuer, das auf dem Altar ist, sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett;

seine Eingeweide aber und seine Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.[h]

10 Wenn aber seine Opfergabe vom Kleinvieh ist, so bringe er ein makelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen zum Brandopfer dar.

11 Und er soll es an der nördlichen Seite des Altars vor dem Herrn schächten, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen;

12 er aber zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf dem Holz aufschichten, über dem Feuer, das auf dem Altar ist.

13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

14 Soll aber seine Brandopfergabe für den Herrn aus Geflügel bestehen, so bringe er seine Opfergabe von Turteltauben oder von jungen Tauben dar.

15 Diese soll der Priester zum Altar bringen und ihr den Kopf abkneifen und sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; ihr Blut aber soll an der Wand des Altars ausgedrückt werden.

16 Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen[i] werfen, neben dem Altar nach Osten.

17 Sodann soll er sie an den Flügeln einreißen, aber nicht abtrennen, und der Priester soll sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

Die Speisopfer

Wenn aber eine Seele[j] dem Herrn ein Speisopfer darbringen will, so soll ihre Opfergabe aus Feinmehl[k] bestehen, und man soll Öl darübergießen und Weihrauch darauftun.

So soll man es[l] zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Feinmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch; und der Priester soll das, was davon zum Gedenken bestimmt ist,[m] auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

Das Übrige aber vom Speisopfer soll für Aaron und seine Söhne sein, als ein Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn.

Wenn du aber als Speisopfergabe ein Ofengebäck darbringen willst, so nimm Feinmehl, ungesäuerte Kuchen, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt[n].

Ist aber deine Speisopfergabe in der Pfanne bereitet, so soll sie aus Feinmehl sein, mit Öl angerührt, ungesäuert;

du sollst sie in Brocken zerbrechen und Öl daraufgießen; es ist ein Speisopfer.

Wenn aber deine Opfergabe ein Speisopfer in der Backpfanne[o] ist, so soll Feinmehl mit Öl bereitet werden;

und du sollst das Speisopfer, das aus diesen Dingen bereitet ist, zum Herrn bringen und es dem Priester übergeben, und der soll es zum Altar tragen.

Und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedenken bestimmt ist, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

10 Das Übrige aber vom Speisopfer soll für Aaron und seine Söhne sein, als ein Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn.

11 Kein Speisopfer, das ihr dem Herrn darbringt, darf aus Gesäuertem bereitet werden; denn ihr sollt dem Herrn keinen Sauerteig[p] und keinen Honig als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.

12 Als eine Opfergabe der Erstlinge könnt ihr so etwas dem Herrn darbringen — aber auf dem Altar sollt ihr sie nicht zum lieblichen Geruch opfern.

13 Alle deine Speisopfergaben sollst du mit Salz würzen und darfst das Salz des Bundes[q] deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.

14 Willst du aber dem Herrn, deinem Gott, ein Speisopfer von den ersten Früchten[r] darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner vom Jungkorn als Speisopfer von deinen ersten Früchten darbringen;

15 und du sollst Öl darauftun und Weihrauch darauflegen; es ist ein Speisopfer.

16 Und der Priester soll in Rauch aufgehen lassen, was davon zum Gedenken bestimmt ist, von seinen geschroteten Körnern und von seinem Öl, dazu allen Weihrauch; es ist ein Feueropfer für den Herrn.

Die Friedensopfer

Wenn aber seine Gabe ein Friedensopfer[s] ist und er es von den Rindern darbringt, sei es ein männliches oder ein weibliches [Rind], so soll er ein makelloses vor den Herrn bringen.

Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers stützen und es schächten vor dem Eingang der Stiftshütte; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

Dann soll er von dem Friedensopfer ein Feueropfer für den Herrn darbringen: das Fett, das die Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das an den Eingeweiden hängt;

dazu die beiden Nieren samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, und den Leberlappen; samt den Nieren soll er es wegnehmen.

Und die Söhne Aarons sollen es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, samt dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

Wenn aber seine Gabe, die er dem Herrn als Friedensopfer darbringt, vom Kleinvieh ist, es sei ein männliches oder weibliches Tier, so soll er ein makelloses herzubringen.

Bringt er ein Schaf als seine Opfergabe dar, so bringe er es vor den Herrn

und stütze seine Hand auf den Kopf seines Opfers und schächte es vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

Danach bringe er von dem Friedensopfer das Fett dem Herrn als Feueropfer dar: den ganzen Fettschwanz, dicht beim Rückgrat soll er ihn abtrennen, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden;

10 auch die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; samt den Nieren soll er es wegnehmen;

11 und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Speise, ein Feueropfer für den Herrn.

12 Besteht aber seine Opfergabe in einer Ziege, so bringe er sie vor den Herrn

13 und stütze seine Hand auf ihren Kopf und schächte sie vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

14 Und davon bringe er sein Opfer dar als Feueropfer für den Herrn, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett, das an den Eingeweiden hängt;

15 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist; samt dem Leberlappen, samt den Nieren soll er es wegnehmen.

16 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Speise, ein Feueropfer, zum lieblichen Geruch. — Alles Fett gehört dem Herrn:

17 Das ist eine ewige Satzung für eure [künftigen] Geschlechter an allen euren Wohnorten, dass ihr weder Fett noch Blut essen sollt.

Die Sündopfer

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen[t] versündigt gegen irgendeines der Gebote des Herrn, dass sie etwas tut, was man nicht tun darf, [so soll als Vorschrift gelten]:

Wenn der gesalbte Priester[u] sündigt, sodass er eine Schuld auf das Volk bringt,[v] so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen makellosen Jungstier dem Herrn als Sündopfer darbringen.

Und er soll den Jungstier zum Eingang der Stiftshütte bringen, vor den Herrn, und seine Hand auf den Kopf des Stieres stützen und den Jungstier schächten vor dem Herrn.

Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Jungstiers nehmen und es in die Stiftshütte bringen;

und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal vor dem Herrn an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen.

Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des Altars für das wohlriechende Räucherwerk tun, der vor dem Herrn in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut des Jungstieres aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte ist.

Und alles Fett des Sündopfer-Stieres soll er von ihm ablösen, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden hängt;

dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch den Leberlappen, samt den Nieren soll er es wegnehmen,

10 gleich wie man es von dem Rind des Friedensopfers abhebt; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen.

11 Aber das Fell des Jungstieres und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Unrat[w],

12 den ganzen Jungstier soll man hinaus vor das Lager bringen, an einen reinen Ort, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn auf einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenhaufen soll er verbrannt werden.

13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israels vergeht[x], und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, dass sie etwas getan hat, von dem der Herr geboten hat, dass man es nicht tun darf, sodass sie Schuld auf sich bringen;

14 sie kommen aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie gegen [dieses Gebot] begangen haben, so soll die Versammlung einen Jungstier als Sündopfer darbringen, und sie sollen ihn vor die Stiftshütte führen.

15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf den Kopf des Jungstieres stützen vor dem Herrn, und man soll den Jungstier schächten vor dem Herrn.

16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Jungstieres in die Stiftshütte bringen,

17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem Herrn;

18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem Herrn in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht.

19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

20 Und er soll mit diesem Jungstier verfahren, wie er mit dem Jungstier des Sündopfers verfahren ist; genau so soll auch mit diesem verfahren werden. Und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, und es wird ihnen vergeben werden.

21 Und man soll den Jungstier außerhalb des Lagers schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Jungstier verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.

22 Wenn ein Fürst sündigt und aus Versehen irgendetwas tut, wovon der Herr, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun soll, und so Schuld auf sich bringt,

23 und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er einen makellosen Ziegenbock, ein männliches [Tier], zum Opfer bringen;

24 und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes stützen und ihn schächten an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem Herrn; es ist ein Sündopfer.

25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen;

26 und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, gleich dem Fett des Friedensopfers. So soll der Priester ihm Sühnung erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.

27 Wenn aber jemand vom Volk des Landes aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, von dem der Herr geboten hat, dass man es nicht tun darf, und Schuld auf sich bringt,

28 und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er eine makellose Ziege, ein weibliches [Tier], zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat,

29 und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers.

30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von seinem Blut nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles [übrige] Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.

31 Alles Fett aber soll er von ihm wegnehmen, wie das Fett von dem Friedensopfer weggenommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn. So soll der Priester für ihn Sühnung erwirken, und es wird ihm vergeben werden.

32 Will er aber ein Schaf zum Sündopfer darbringen, so soll es ein makelloses weibliches [Tier] sein;

33 und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers stützen und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt.

34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles [übrige] Blut aber an den Fuß des Altars gießen.

35 Und er soll alles Fett davon wegnehmen, wie das Fett von dem Schaf des Friedensopfers weggenommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, über den Feueropfern des Herrn. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.

Die Schuldopfer

Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[y] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt;

oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig;

oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig;

oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen[z] schuldig gemacht —

wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat,

und bringe dem Herrn sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde.

Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem Herrn für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen.

Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer.

10 Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.

11 Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist.

12 Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.

13 Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

14 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

15 Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem Herrn geweiht ist, so soll sie dem Herrn ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer.

16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten[aa] und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.

17 Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der Herr verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld.

18 Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden.

19 Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem Herrn schuldig geworden.

20 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

21 Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den Herrn, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt,

22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann;

23 wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten;

24 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt.

25 Sein Schuldopfer aber soll er dem Herrn bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer.

26 Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann.

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Brandopfer. Das Brandopfer soll auf seiner Feuerstelle auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, und das Feuer des Altars soll auf ihm[ab] in Brand gehalten werden.

Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar schütten.

Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Fettasche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.

Aber das Feuer auf dem Altar soll auf ihm brennend erhalten werden, es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester Morgen für Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und die Fettstücke der Friedensopfer darauf in Rauch aufgehen lassen.

Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand gehalten werden; es soll nie erlöschen!

Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem Herrn darbringen, vor dem Altar.

Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Feinmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; es ist ein lieblicher Geruch, der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist für den Herrn.

Das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen.

10 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.

11 Alles, was männlich ist unter den Nachkommen Aarons, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des Herrn für eure [künftigen] Geschlechter. Alles, was mit ihm in Berührung kommt, soll heilig sein!

12 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie dem Herrn darbringen sollen, [jeder] am Tag seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.

14 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden; eingerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Brocken zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den Herrn.

15 Und zwar soll es der Priester bereiten, der an Aarons Stelle gesalbt wird von seinen Söhnen, als eine ewige Satzung; es soll ganz in Rauch aufgehen für den Herrn.

16 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein; es darf nicht gegessen werden.

17 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem Herrn: es ist hochheilig.

19 Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte.

20 Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.

21 Ist es in einem irdenen Gefäß gekocht worden, so soll es zerbrochen werden, ist es in einem ehernen gekocht worden, so muss es gescheuert und mit Wasser gespült werden.

22 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig.

23 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühnung zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:

Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;

dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen.

Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer.

Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig.

Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt.

Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.

Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt.

10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem Herrn darbringen soll:

12 Wenn er es zum Dank[ac] opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt[ad], und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen.

13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu.

14 Davon[ae] soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem Herrn als Hebopfer[af] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.

15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.

17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.

18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.

19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.

20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk[ag].

21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen!

24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.

25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem Herrn Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh;

27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem Herrn ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem Herrn seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer.

30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des Herrn herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem Herrn zu weben.[ah]

31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu.

32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben;

33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.

34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht[ai] von den Kindern Israels.

35 Das ist das Salbungsteil[aj] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den Herrn Priesterdienst zu tun,

36 von dem der Herr befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter.

37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer,

38 das der Herr dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem Herrn ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.

Die Einsetzung des Priestertums

Die Weihe Aarons und seiner Söhne

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, dazu die Kleider und das Salböl und den Jungstier zum Sündopfer und die zwei Widder und den Korb mit ungesäuertem Brot,

und versammle die ganze Gemeinde vor dem Eingang der Stiftshütte!

Und Mose tat, wie ihm der Herr befohlen hatte, und die Gemeinde versammelte sich vor dem Eingang der Stiftshütte.

Und Mose sprach zu der Gemeinde: Das ist es, was der Herr zu tun geboten hat.

Und Mose brachte Aaron und seine Söhne herzu und wusch sie mit Wasser.

Und er legte ihm den Leibrock an und umgürtete ihn mit dem Gürtel, und er bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Ephod an und umgürtete ihn mit dem gewirkten Gürtel des Ephods und befestigte es ihm damit.

Danach legte er ihm das Brustschild an und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim[ak];

und er setzte ihm den Kopfbund auf das Haupt und heftete an den Kopfbund, vorn an seine Stirn, das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, so wie der Herr es Mose geboten hatte.

10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und heiligte sie.

11 Auch sprengte er davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, auch das Becken samt seinem Gestell, um es zu heiligen.

12 Und er goss von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu heiligen.

13 Und Mose brachte auch die Söhne Aarons herzu und bekleidete sie mit Leibröcken und umgürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen die hohen Kopfbedeckungen um, so wie der Herr es Mose geboten hatte.

14 Dann ließ er den Jungstier des Sündopfers herzuführen; und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstieres.

15 Und er schächtete ihn, und Mose nahm das Blut und tat davon mit seinem Finger auf die Hörner des Altars ringsum und entsündigte den Altar; und er goss das [übrige] Blut an den Fuß des Altars und heiligte ihn, indem er für ihn Sühnung erwirkte.

16 Sodann nahm er alles Fett an den Eingeweiden und den Leberlappen und die beiden Nieren mit dem Fett daran, und Mose ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen.

17 Aber den Jungstier samt seiner Haut und seinem Fleisch und Unrat verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers, so wie der Herr es Mose geboten hatte.

18 Er brachte auch den Widder zum Brandopfer herzu. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Widders.

19 Und er schächtete ihn, und Mose sprengte das Blut ringsum an den Altar.

20 Und er zerlegte den Widder in seine Stücke, und Mose ließ den Kopf, die Stücke und das Fett in Rauch aufgehen,

21 und er wusch die Eingeweide und die Schenkel mit Wasser. So ließ Mose den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehen. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den Herrn, so wie der Herr es Mose geboten hatte.

22 Er brachte auch den zweiten Widder herzu, den Widder der Einsetzung. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Widders.

23 Und er schächtete ihn, und Mose nahm von seinem Blut, und er tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

24 Und Mose brachte auch die Söhne Aarons herzu, und er tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und Mose sprengte das Blut ringsum an den Altar.

25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett an den Eingeweiden und den Leberlappen und die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Schulter;

26 dazu nahm er aus dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem Herrn war, einen ungesäuerten Kuchen und einen Ölbrotkuchen und einen Fladen und legte es auf die Fettstücke und auf die rechte Schulter,

27 und er legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webte es als Webopfer vor dem Herrn.

28 Danach nahm Mose das alles wieder aus ihren Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Das war das Einsetzungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den Herrn.

29 Und Mose nahm die Brust und webte sie als Webopfer vor dem Herrn; das war Moses Anteil von dem Widder der Einsetzung, so wie der Herr es Mose geboten hatte.

30 Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron, auf seine Kleider und mit ihm auf seine Söhne und ihre Kleider, und er heiligte Aaron, seine Kleider, und mit ihm seine Söhne und die Kleider seiner Söhne.

31 Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor dem Eingang der Stiftshütte und esst es dort, und auch das Brot, das im Korb des Einsetzungsopfers ist, wie ich geboten und gesagt habe: Aaron und seine Söhne sollen es essen.

32 Was aber übrig bleibt von dem Fleisch und von dem Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.

33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor den Eingang der Stiftshütte, bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einsetzungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang sollen euch die Hände gefüllt werden.

34 Was man heute getan hat, das hat der Herr zu tun befohlen, um für euch Sühnung zu erwirken.

35 Sieben Tage lang sollt ihr Tag und Nacht am Eingang der Stiftshütte bleiben und die Anordnungen des Herrn befolgen, damit ihr nicht sterbt; denn so ist es mir geboten worden.

36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der Herr durch Mose geboten hatte.

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

Und es geschah am achten Tag, da rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten von Israel zu sich,

und er sprach zu Aaron: Nimm dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide makellos, und bringe sie dem Herrn dar.

Und rede zu den Kindern Israels und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Lamm, ein Jahr alt und makellos, zum Brandopfer,

ferner einen Stier und einen Widder zum Friedensopfer, um sie vor dem Herrn zu opfern, und ein mit Öl angerührtes Speisopfer; denn heute wird euch der Herr erscheinen!

Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor den Eingang der Stiftshütte, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem Herrn.

Da sprach Mose: Das ist es, was der Herr geboten hat; das sollt ihr tun, so wird euch die Herrlichkeit des Herrn erscheinen!

Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und opfere dein Sündopfer und dein Brandopfer und erwirke Sühnung für dich und das Volk. Danach bringe das Opfer des Volkes dar und erwirke Sühnung für sie, wie der Herr es geboten hat!

Da trat Aaron zum Altar und schächtete das Kalb des Sündopfers, das für ihn war.

Und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat davon auf die Hörner des Altars und goss das [übrige] Blut an den Fuß des Altars.

10 Aber das Fett und die Nieren und den Leberlappen des Sündopfers ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehen, so wie der Herr es Mose geboten hatte.

11 Und das Fleisch und die Haut verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers.

12 Danach schächtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar.

13 Und sie brachten das Brandopfer, in seine Stücke zerlegt, samt dem Kopf zu ihm, und er ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen.

14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie über dem Brandopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen.

15 Danach brachte er die Opfergabe des Volkes herzu, und er nahm den Bock, das Sündopfer des Volkes, und schächtete ihn und opferte ihn als Sündopfer wie das vorige.

16 Danach brachte er das Brandopfer herzu und opferte es nach der Vorschrift.

17 Er brachte auch das Speisopfer herzu und nahm eine Handvoll davon und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, außer dem Brandopfer des Morgens.

18 Danach schächtete er den Stier und den Widder als das Friedensopfer für das Volk. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.

19 Aber die Fettstücke von dem Stier, und von dem Widder den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und die Nieren und den Leberlappen,

20 alle diese Fettstücke legten sie auf die Bruststücke; und er ließ die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehen.

21 Aber die Brust und die rechte Keule webte Aaron als Webopfer vor dem Herrn, wie es Mose geboten hatte.

22 Danach streckte Aaron seine Hand aus zu dem Volk hin und segnete es; und er stieg herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Friedensopfer dargebracht hatte.

23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte hinein. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des Herrn dem ganzen Volk,

24 und es ging Feuer aus von dem Herrn und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als das ganze Volk dies sah, jubelten sie und fielen auf ihr Angesicht.

Der Tod Nadabs und Abihus

10 Aber die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer dar vor den Herrn, das er ihnen nicht geboten hatte.

Da ging Feuer aus von dem Herrn und verzehrte sie, sodass sie starben vor dem Herrn.

Und Mose sprach zu Aaron: Das hat der Herr gemeint, als er sprach: »Ich will geheiligt werden durch die, welche zu mir nahen, und geehrt werden vor dem ganzen Volk!« Und Aaron schwieg still.

Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Onkels Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu und tragt eure Brüder vom Heiligtum hinweg, vor das Lager hinaus!

Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken vor das Lager hinaus, wie es Mose befohlen hatte.

Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt euer Haupthaar nicht entblößen, noch eure Kleider zerreißen, damit ihr nicht sterbt und der Zorn über die ganze Gemeinde kommt. Doch eure Brüder, das ganze Haus Israel, sie sollen weinen über diesen Brand, den der Herr angezündet hat!

Ihr aber sollt nicht vor den Eingang der Stiftshütte hinausgehen, damit ihr nicht sterbt; denn das Öl der Salbung des Herrn ist auf euch! Und sie handelten nach dem Wort Moses.

Anordnungen zur rechten Ausführung des Priesterdienstes

Der Herr aber redete mit Aaron und sprach:

Du und deine Söhne mit dir sollen weder Wein noch berauschendes Getränk trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine ewige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter,

10 damit ihr einen Unterschied macht zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen, zwischen dem Unreinen und Reinen,

11 und damit ihr die Kinder Israels alle Ordnungen lehrt, die der Herr zu ihnen durch Mose geredet hat!

12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrig gebliebenen Söhnen, Eleasar und Itamar: Nehmt das Speisopfer, das von den Feueropfern des Herrn übrig bleibt, und esst es ungesäuert beim Altar, denn es ist hochheilig.

13 Ihr sollt es an heiliger Stätte essen; denn es ist das, was dir und deinen Söhnen bestimmt ist von den Feueropfern des Herrn; denn so ist es mir geboten worden.

14 Ebenso die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers — du und deine Söhne und deine Töchter sollen sie mit dir an reiner Stätte essen. Denn dies ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Friedensopfern der Kinder Israels.

15 Die Keule des Hebopfers und die Brust des Webopfers soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, um sie als Webopfer vor dem Herrn zu weben. Dies soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Anrecht zufallen, wie es der Herr geboten hat!

16 Mose aber suchte eifrig nach dem Bock des Sündopfers; und siehe, er war verbrannt worden. Da wurde er zornig über Eleasar und Itamar, die Söhne Aarons, die noch übrig geblieben waren, und sprach:

17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und Er hat es euch gegeben, damit ihr die Schuld der Gemeinde tragt, um für sie Sühnung zu erwirken vor dem Herrn!

18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Innere des Heiligtums hineingebracht worden; ihr hättet es im Heiligtum essen sollen, wie ich es geboten habe!

19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem Herrn geopfert, und es ist mir dieses geschehen; sollte ich heute vom Sündopfer essen? Wäre es auch recht gewesen in den Augen des Herrn?

20 Als Mose dies hörte, war es recht in seinen Augen.

Bestimmungen zur Heiligung des Volkes

Das Gesetz über die reinen und unreinen Tiere

11 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

Redet zu den Kindern Israels und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Tieren[al] auf Erden:

Alles, was ganz gespaltene Klauen[am] hat und wiederkäut unter den Tieren, dürft ihr essen.

Aber von den Wiederkäuern und denen, die gespaltene Klauen haben, sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obgleich es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es für euch unrein sein;

ebenso den Klippdachs; denn obgleich er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein;

und den Hasen; denn obgleich er wiederkäut, hat er keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein.

Ferner das Schwein; es hat ganz gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer; darum soll es für euch unrein sein.

Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind für euch unrein.

Diese [Tiere] dürft ihr essen von allem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Flüssen, das dürft ihr essen.

10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in den Flüssen, unter allem [Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll für euch ein Gräuel sein.

11 Ein Gräuel sollen sie für euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.

12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.

13 Von den fliegenden [Tieren][an] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,

14 die Weihe und die Habichtarten[ao],

15 alle Rabenarten,

16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten;

17 das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,

18 die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,

19 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.

20 Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.

21 Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.

22 Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke[ap], alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.

23 Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;

24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

25 wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.

26 Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.

27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll für euch unrein sein; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;

28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie für euch sein.

29 Auch diese sollen für euch unrein sein von dem Gewimmel, das auf der Erde kriecht: das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;

30 der Gecko[aq], die Mauereidechse, die Letaa-Echse, der Salamander und das Chamäleon.

31 Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.

32 Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.

33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müsst es zerbrechen.

34 Wenn etwas von dem Wasser an irgendeine Speise kommt, die man essen will, so wird sie unrein, ebenso jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.

35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müsste er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müsste euch als unrein gelten.

36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einer Zisterne [gespeist wird], bleibt rein; wer aber ein Aas darin anrührt, wird gleichwohl unrein.

37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;

38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden und es fiele von solchem Aas darauf, so müsste er euch für unrein gelten.

39 Stirbt ein Vieh, das euch zur Nahrung dient, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend;

40 und wer von seinem Aas isst, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

41 Alles Getier, das auf der Erde kriecht, ist ein Gräuel und darf nicht gegessen werden.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen läuft von allem Getier, das auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, denn sie sind ein Gräuel.

43 Macht euch selbst nicht zu einem Gräuel durch irgendein kriechendes Getier und verunreinigt euch nicht durch sie, sodass ihr dadurch unrein werdet!

44 Denn ich bin der Herr, euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht verunreinigen mit irgendwelchem Getier, das auf der Erde kriecht!

45 Denn ich, der Herr, bin es, der euch aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!

46 Dies ist das Gesetz über das Vieh und die Vögel und alle lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und über alles Lebendige, das auf der Erde kriecht,

47 damit man unterscheide zwischen dem Unreinen und dem Reinen, und zwischen den Lebewesen, die man essen, und denen, die man nicht essen soll.

Verordnungen für Wöchnerinnen

12 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins[ar].

Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden.

Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.

Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung.

Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer.

Und er soll es vor dem Herrn darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.

Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird.

Das Gesetz über den Aussatz

13 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[as], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen.[at]

Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine[au] Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen,[av]

und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen.

Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein.

Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.

Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz.

Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;

10 sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist,

11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,

13 und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.

14 An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

16 Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen.

17 Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein.

18 Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,

19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.

20 Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen.

21 Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage.

23 Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck;

25 und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage.

26 Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

27 Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage.

28 Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,

30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.

31 Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen.

32 Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut,

33 so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen.

34 Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein.

35 Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut,

36 und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein.

37 Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.

38 Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,

39 und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.

40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.

42 Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.

43 Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,

44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf[aw].

45 Der Aussätzige, an dem die Plage[ax] ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!

46 Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz-Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen,

48 es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;

49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen.

50 Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück[ay] sieben Tage lang einschließen.

51 Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein;

52 und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,

54 so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.

55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite.

56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.

57 Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.

58 Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein.

59 Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

14 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden[az].

Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist,

so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;

und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr[ba], über lebendigem Wasser[bb].

Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist;

und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen.

Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben.

Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.

10 Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log[bc] Öl.

11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den Herrn stellen, vor den Eingang der Stiftshütte;

12 und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem Herrn hin und her weben.

13 Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.

14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15 Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen,

16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem Herrn sprengen.

17 Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18 Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn.

19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten.

20 Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.

21 Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

23 Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den Herrn.

24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem Herrn weben als ein Webopfer.

25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;

26 und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen,

27 und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn.

28 Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.[bd]

29 Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem Herrn.

30 Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann —

31 eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem Herrn für den, der gereinigt werden soll.

32 Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Schlachter 2000 (SCH2000)

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