Für diejenigen, deren Ehepartner nicht gläubig ist, gibt es keinen ausdrücklichen Befehl des Herrn. Deshalb rate ich: Wenn ein Christ eine ungläubige Frau hat, die bei ihm bleiben will, soll er sich nicht von ihr trennen.
Den andern aber sage ich, nicht der HERR: So ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie läßt es sich gefallen, bei ihm zu wohnen, der scheide sich nicht von ihr.
Für Verheiratete, deren Ehepartner nicht an Christus glauben, hat uns der Herr keine ausdrückliche Weisung hinterlassen. Ihnen sage ich Folgendes: Der gläubige Mann soll sich nicht von seiner ungläubigen Frau trennen, wenn sie bereit ist, bei ihm zu bleiben.
Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen;
Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht entlassen;