Wenn aber jemand meint, es sei unrecht gegenüber seiner Verlobten, sie nicht zu heiraten, und wenn sein Verlangen nach ihr zu stark ist, so soll er tun, was er für richtig hält. Die beiden können heiraten, es ist keine Sünde.
So aber jemand sich läßt dünken, es wolle sich nicht schicken mit seiner Jungfrau, weil sie eben wohl mannbar ist, und es will nichts anders sein, so tue er, was er will; er sündigt nicht, er lasse sie freien.
Vielleicht denkt jemand, er verhalte sich nicht richtig gegenüber seiner Verlobten, ´wenn er sie nicht heiratet`; vielleicht ist sein Verlangen nach ihr so stark, dass für ihn nur Heiraten in Frage kommt. Nun, dann soll er tun, was er vorhat; er begeht damit keine Sünde. Die beiden sollen ruhig heiraten.
Wenn aber jemand meint, daß es für seine Jungfrau unschicklich sei, über die Jahre der Reife hinauszukommen, und wenn es dann so sein muß, der tue, was er will; er sündigt nicht, sie mögen heiraten!
Wenn aber jemand meint, er handle unschicklich an seiner Jungfrau, wenn sie über die Jahre der Reife hinauskommt, und wenn es dann so sein muss, der tue, was er will; er sündigt nicht, sie mögen heiraten!