Auch die Familienmitglieder standen in den Listen: die Frauen, die kleinen Kinder und die älteren Söhne und Töchter. Weil die Männer am Heiligtum dienten, galten ihre Angehörigen auch als dem Herrn Geweihte.
Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Weibern, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn gewissenhaft heiligten sie sich für das Heiligtum.
Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn getreulich heiligten sie sich für das Heiligtum.