2 Mose 21:7
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Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave.
Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden.
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