Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der Herr wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.
Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der Herr wird es ihr vergeben.
Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der Herr wird es ihr vergeben.