In dieser Woche soll in eurem ganzen Land nirgendwo Sauerteig zu finden sein. Schlachtet das Passahopfer an dem Abend, mit dem der erste Festtag beginnt, und esst es vor dem nächsten Morgen auf. Ihr sollt nichts davon übrig lassen!
Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen.
Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen.
Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, soll nichts über Nacht bis zum Morgen übrig bleiben.