5 Mose 18:3
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Die Priester haben Anspruch auf bestimmte Teile der Opfertiere. Wenn jemand aus eurem Volk ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege als Schlachtopfer darbringt, dann soll der Priester davon die Schulter, die Kinnlade und den Magen bekommen.
Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst
Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, von seiten derer, welche opfern, es sei ein Ochs oder Schaf: man soll dem Priester den Bug, die Kinnladen und den Magen geben.
Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, vonseiten derer, welche die Schlachtopfer opfern, es sei ein Rind oder Schaf: Man soll dem Priester die Vorderkeule, die Kinnbacken und den Magen geben.
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