Der Weg dorthin darf nicht zu lang sein. Denn der nächste Verwandte des Getöteten wird den Totschläger voller Zorn verfolgen, um den Tod zu rächen. Holt er ihn ein, dann bringt er ihn um. Dabei war der Verfolgte unschuldig, denn er hat nicht aus Hass getötet.
auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat.
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.