Wenn ein Mann frisch verheiratet ist, darf er nicht zum Kriegsdienst oder zu anderen Aufgaben herangezogen werden. Er soll ein Jahr lang davon befreit sein, damit er ein Zuhause schaffen und seine Frau glücklich machen kann.
Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
Wenn jemand kürzlich eine Frau genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seiner Frau erfreue, die er genommen hat.
Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat.