2 Mose 21:10
Print
Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen.
Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.
Hoffnung für Alle (HOF) Hoffnung für Alle® (Hope for All) Copyright © 1983, 1996, 2002 by Biblica, Inc.®; Luther Bibel 1545 (LUTH1545) Copyright © 1545 by Public Domain; Schlachter 1951 (SCH1951) Copyright © 1951 by Société Biblique de Genève ; Schlachter 2000 (SCH2000) Copyright © 2000 by Société Biblique de Genève