2 Mose 22:11
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Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen.
so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.
so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
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