2 Mose 22:14
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War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.
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