Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen.
Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.
Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.