Kein Priester darf sich einem Toten nähern, denn sonst würde er sich verunreinigen. Nur wenn seine Eltern, seine Kinder, sein Bruder oder seine unverheiratete Schwester gestorben sind, darf er eine Ausnahme machen und mit der Leiche in Berührung kommen.
Und sollen zu keinem Toten gehen und sich verunreinigen, nur allein zu Vater und Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, die noch keinen Mann gehabt hat; über denen mögen sie sich verunreinigen.
Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sich zu verunreinigen; nur [an der Leiche] von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, mögen sie sich verunreinigen.
Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sodass sie sich verunreinigen; nur [an der Leiche] von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, dürfen sie sich verunreinigen.