An den Festtagen sollen auch die Leute aus dem Volk in den äußeren Tempelvorhof kommen, um mich, den Herrn, anzubeten. Niemand darf durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist. Alle müssen durch das gegenüberliegende Tor den Vorhof verlassen. Wer durchs Nordtor hineinkam, muss durchs Südtor wieder hinaus; und wer durchs Südtor den Vorhof betrat, soll ihn durchs Nordtor verlassen.
Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.
Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.