Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich – wie auch die Stammesgebiete – vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12,5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum.
Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.
Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25,000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen.