Er darf sich nur unrein machen, wenn jemand von seinen engsten Familienangehörigen stirbt – der Vater, die Mutter, ein Sohn, eine Tochter, ein Bruder oder eine unverheiratete Schwester, die in seinem Haus gewohnt hat.
und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Weib gewesen ist, an dieser mag er sich verunreinigen.
und wegen seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Frau gewesen ist, ihretwegen darf er sich verunreinigen.