Ihr dürft kein Tier auf dem Altar für mich, den Herrn, verbrennen, das blind ist, gebrochene Gliedmaßen hat, verstümmelt ist, Geschwüre, Krätze oder eine Flechte hat.
Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.
Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem Herrn nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des Herrn.
Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem Herrn nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des Herrn bringen.