Am 15. Tag des 7. Monats, wenn ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang das Laubhüttenfest zu meiner Ehre feiern. Der erste und der achte Tag sind Ruhetage.
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des Herrn halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist Feiertag und am achten Tag ist auch Feiertag.
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des Herrn halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist ein Feiertag und am achten Tag ist auch ein Feiertag.