In diesem Fall muss er mit dem, der ihn gekauft hat, den Rückkaufspreis nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Jahr des Kaufs und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Kaufpreis soll mit dem Lohn seiner Dienstjahre verrechnet werden, wobei die Arbeitszeit eines Lohnarbeiters zugrunde gelegt wird.
Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.
Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.
Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Halljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll für diese Zeit wie ein Tagelöhner bei ihm sein.